Jeden Monat erneut das leidige Thema: Wer arbeitet wann? Eine zugegebenermaßen nicht ganz unwesentliche Frage wenn es darum geht Familien- und Freizeitplanung zumindest ansatzweise mit der Arbeit in Einklang zu bringen. Doch genau da fangen schon die Probleme an. Kollege XY ist an diesem und jenem Tag verhindert, Kollegin XX ist aktuell erkrankt und fällt voraussichtlich die nächste Zeit aus. Dies alles gilt es schon im Voraus zu berücksichtigen. Irgendwann wird dann der Punkt erreicht, die erforderlichen Diensttage auf die verbleibenden Mitarbeiter aufzuteilen, damit diese ihre Freitage planen können. Hierbei kommt es jedoch immer wieder zu Unstimmigkeiten und Missgunst – insbesondere wenn eine ungleichmäßige Verteilung auf die einzelnen Mitarbeiter deutlich wird. Dabei gilt nämlich noch lange nicht das Prinzip der Gleichberechtigung. Vielmehr erscheint oft ein umgekehrtes Darwinistisches Prinzip des Rechts des vermeintlich Schwächeren vorherrschend zu sein.